Schulsozialarbeit ist ein offenes Angebot der Jugendhilfe, welches freiwillig von Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen angenommen werden kann.
Die Schulsozialarbeiterin ist neutrale und unabhängige Ansprechpartnerin an der Schule und unterliege der Schweigepflicht.
Die Aufgabenbereiche
- Beratung für Schüler/innen in allen Problemlagen
- Individuelle Förderung im Rahmen von Einzelfallhilfe
- Hilfestellung bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen und des Schulalltags
- Mobbingintervention
- Soziale Gruppenarbeit
- Streitschlichtung (Mediation: Vermittlung in Schüler-Schüler-Konflikten)
- Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
- Kooperation mit (und Vermittlung zu) außerschulischen Beratungsstellen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Familienzentren,
Ämtern und Behörden - Sozialtraining in Klassen
- Nachmittagsangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften (AGs)
- Planung und Durchführung von Präventionsangeboten (z.B. „Wir sind stark“, Präventionstage)