Vorgesehen ist eine schriftliche Arbeit pro Halbjahr, alternativ kann auch die Überprüfung und Beurteilung fachpraktischer Leistungen herangezogen werden.
•Anteil der mündlichen und schriftlichen Leistungen an der Leistungsbewertung:
In der Regel 30% mündliche Leistungen, 30% schriftliche Leistungen, 30% Fachpraxis, 10% fachspezifische Leistungen (z.B. Instrumentenumgang, Zuhörkompetenz, Spieltechnik, Probendisziplin, Reflexionskompetenz). Je nach Unterrichtsinhalt können sich die Beurteilungsschwerpunkte verschieben, z.B. zu Gunsten der Fachpraxis.