I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
Ein ungestörtes Zusammenleben in der Schule ist uns wichtig. Dies ist nur möglich, wenn wir alle rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen.
- Wir begegnen einander respektvoll.
- Wir fügen keinem anderen Schaden zu und gefährden niemanden.
Ich behandele deshalb andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
II. Schule als Lebensraum
Wir halten die Schule sauber und werfen den Müll in die Mülleimer.
Wenn jemand etwas kaputtmacht, sorgt er für Instandsetzung oder finanziellen Ausgleich.
III. Verhalten auf dem Schulgelände
- Bis zum Unterrichtsbeginn halten sich Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle oder auf dem Pausenhof auf.
- Flure, Fluchtwege und Sitzgelegenheiten sind immer freizuhalten.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ist nicht erlaubt. Zum Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspausen kann ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
- Tabakwaren, Alkohol, andere Drogen, Waffen, Laser-Pointer und jugendgefährdende Medien dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
- Das Essen und Trinken (Ausnahme Wasser) in der Teppichzone ist nicht erlaubt. Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen.
- Das Werfen von Gegenständen sowie von Schnee und Eis ist verboten.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden saubergehalten.
- Lautes Musikhören ist auf dem Schulgelände untersagt. Tragbare Lautsprecher sind auf dem Schulgelände verboten. Ausnahmen können durch die Schulleitung genehmigt werden.
- Das Betreten der Grünflächen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen untersagt.
- Der Verzehr von bestellten Speisen (z.B. Pizza oder Döner etc.) ist auf dem Schulgelände, im gesamten Schulgebäude und in der Sporthalle untersagt.
IV. Nutzung von multimedialen Geräten
- Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt ein komplettes Verbot für die Nutzung von Handys, Smartphones, Tablets, Smartwatches und mobilen multimedialen Endgeräten aller Art bis Unterrichtsschluss für alle Schülerinnen und Schüler.
Ausnahmen können die Lehrkräfte zulassen. - Bei Missachtung der Regelung: Eintrag in die Liste „Verstoß gegen die Schulordnung“ – Handy wird nicht eingezogen.
- Bei Missachtung der Regelung im Unterricht: Handy bleibt bis zum Stundenende auf dem Pult liegen, anschließend Eintrag in die Liste „Verstoß gegen die Schulordnung“
- Bei Verdacht auf Missbrauch (Aufnahme von Bild und/oder Ton) auch in den Pausen wird in jedem Fall die Schulleitung informiert. Sie entscheidet über weitere Maßnahmen.
- Bei Klassenarbeiten ist der Gebrauch von multimedialen Geräten (Smartphones, Tablets, etc.) verboten. Die Lehrkräfte können Ausnahmen zulassen. Zuwiderhandlungen jeglicher Art werden als Täuschungsversuch gewertet.
- Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind nicht gegen Beschädigung oder Diebstahl in der Schule versichert.
V. Kleidung
Wir verzichten auf volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Kleidung und auf Kleidung, die zu viel Haut zeigt (tief ausgeschnittenen Shirts, Hotpants, …)
Das Tragen jeglicher Art von Kopfbedeckungen ist während des Unterrichts nicht zulässig. Ausgenommen sind religiös bedingte Kopfbedeckungen (z.B. Kopftuch, Kippa, etc.)
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung
1. Verstoß:
Verwarnung und Gespräch mit der Lehrkraft (1. Eintrag in Klassenliste)
2. Verstoß:
„Gelbe Karte“ und schriftliche Information an die Erziehungsberechtigten, ggf. Gespräch mit dem Klassenlehrer, Schulsozialarbeiterin (2. Eintrag in Klassenliste)
3. Verstoß:
„Rote Karte“ und schriftliche Information an die Eltern, Elterngespräch mit Klassenlehrkraft und ggf. Schulleitung
Drei Verstöße können eine negative Berücksichtigung bei der Bewertung des Sozialverhaltens im Zeugnis nach sich ziehen.
Von der Stufung der drei Verstöße kann bei grober Missachtung der Regeln jederzeit abgewichen und andere Maßnahmen getroffen werden.
Stand 22.11.2021