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Neue Regelung der Notbetreuung während der schulfreien Zeit

Die Lehrkräfte sind angewiesen, eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1. – 8. vom 16.03. – 18.04.2020 in der Zeit von 08:00 – 13:00 Uhr zu gewährleisten.

Neue Regelung laut Rundverfügung 5-2020 der NLSchB:

  • Eine Notbetreuung wird auch während der Osterferien angeboten (Ausnahme: Samstag, Sonntag, Feiertage)

 

  • Kinder werden ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der folgenden Berufsgruppen zu rechnen ist:
    • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.